Kindgerecht Handeln
Kindgerecht Handeln
In der gutachterlichen Arbeit mit den beteiligten Kindern und Jugendlichen würdigen wir die subjektive Sichtweise des Kindes auf die Vergangenheit, die Gegenwart und die Wünsche an die Zukunft.

Wir finden für die Perspektive des Kindes geeignete lösungsorientierte Vorschläge, die dem Kindeswohl und Kindeswillen prognostisch am besten dienen. Die differenzierte diagnostische gutachterliche Arbeit mit den beteiligten Kindern und Jugendlichen hat nach unserem Verständnis eine hohe Bedeutung.

1. Exploration u. Verhaltensbeobachtung
Die Exploration und Verhaltensbeobachtung des im Fockus stehenden Kindes oder Jugendlichen findet je nach den gegebenen Möglichkeiten des Familiensystems sowohl im Haushalt der bestehenden Bezugs- und Bindungspersonen im Sinne einer Interaktionsbeobachtung statt, als auch in neutralen Räumlichkeiten. Diese neutralen Räumlichkeiten bieten dem Kind „einen sicheren Ort”, an dem sich das Kind unbefangen und offen bewegen und äußern kann.

2. „Sicherer Ort”
Ein Hauptaugenmerk in der Begutachtung obliegt dem Beziehungsaufbau zur Gewährleistung eines Sicherheit gebenden Rahmens in existentiell bedrohlichen Situationen.

3. Diagnostische Verfahren
In unserem Verständnis des systemisch-lösungsorientierten Gutachtens kommt dem Interview und der Interviewführung mit den beteiligten Kindern und Jugendlichen sowohl ein explorierender als auch ein induzierender Aspekt zu. Hierbei geht es um die vom Kind erlebte Realität und um das gegenwärtige Befinden, Denken und Fühlen des Kindes. Die in der Begutachtung verwendeten systemischen projektiven und statistischen Testverfahren werden von uns als ein Segment der systemischen Diagnostik herangezogen.

4. Arbeitsbündnis
Wir stellen mit den Kindern und Jugendlichen ein Arbeitsbündnis her. Dadurch kommen wir mit dem beteiligten Kind in einen Dialog zur Beantwortung der gerichtlichen Fragestellung, an der sich auch die Anamnese des Kindes orientiert.