- Fragestellungen des Sorgerechts
- Empfehlungen des Umgangsrechts
- Gefährdungen des Kindeswohls
- Fragen zur Erziehungsfähigkeit von Eltern
Nach unserem Verständnis der Sachverständigenarbeit stehen die Ressourcen und Kompetenzen der Beteiligten - Kinder und Eltern - im Vordergrund. Sie können Lösungen im Spannungsfeld tief greifender Neuorientierungen nach Trennung, Scheidung und destruktiven Lebensereignissen möglich machen. Ausgehend von der gerichtlich formulierten Beweisfrage übersetzen wir diese, wenn es dem Kindeswohl dient, in eine systemisch-lösungsorientierte Fragestellung, um eine einvernehmliche, lösungsorientierte Empfehlung auszusprechen, einzuleiten oder umzusetzen. Am Ende unserer gutachterlichen Prozesse stehen langfristige, tragfähige Elternvereinbarungen, auf jeden Fall aber eine pragmatische und umsetzbare Empfehlung.
Wir sehen es als unsere Aufgabe an, der juristischen Entscheidung eine verständliche wissenschaftliche Sachverständigenperspektive zur Verfügung zu stellen.